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AGB

Präambel

MEDITECTION bietet über ihre Website unter der Domain www.meditection.com in ihrem Onlineshop (nachfolgend „Onlineshop“ genannt) persönliche Schutzausrüstung an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MEDITECTION Onlineshop

1.      Allgemeines, Geltungsbereich, Gültigkeit

(1)     Die unter der vorstehenden Domain abrufbaren Produktbeschreibungen / Darstellungen und Informationen sowie die Lieferungen und Leistungen von MEDITECTION richten sich ausschließlich an Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sowie juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder öffentlich-rechtlichen Aufgaben handeln. Zum Vertragsschluss mit dem Onlineshop sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sind.

(2)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von MEDITECTION betreffend der vorstehend bezeichneten Domain.

(3)     Alle Produkte, Lieferungen und Leistungen, die unter vorstehend bezeichneter Domain von MEDITECTION für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt MEDITECTION nicht an, es sei denn, MEDITECTION hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn MEDITECTION in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

(4)     Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wurde zwischen Onlineshop und Kunde schriftlich vereinbart.

(5)     Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

(6)     Mit einer Bestellung werden die AGB des Onlineshops anerkannt.

2.      Vertragsschluss

(1)     Die Angebote des Onlineshops im Internet stellen kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als unverbindliche Aufforderung an den Kunde zur Abgabe einer Bestellung im Onlineshop. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn MEDITECTION ein per Bestellung abgegebenes Angebot des Kunden annimmt.

(2)     Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, wenn er im Onlineshop Waren / Artikel bestellt. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Kalendertage ab Zugang bei MEDITECTION gebunden. MEDITECTION ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Kunde erhält in der Regel eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung, mit der aber noch kein Vertrag zustande kommt, auch wenn in dieser Bestätigung alle relevanten Daten aufgeführt sind. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung per Email, Telefax oder Brief an die vom Kunden angegebene Adresse. Ein Vertrag kommt erst mit dieser schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens aber mit Annahme der Warenlieferung durch den Kunden zustande.

(3)     Die Angebote des Onlineshops und Auftragsbestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden sowie rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

(4)     Nach unbeantwortetem Ablauf der 14-Tagefrist gilt das Angebot als abgelehnt.

3.      Beschaffenheit, Lieferzeiten, Lieferungen, Lieferverzug, Unmöglichkeit

(1)     Für den Umfang und Zeitpunkt der Lieferung sowie für die vereinbarte Beschaffenheit (Spezifikation) sind ausschließlich die schriftlichen Angaben von MEDITECTION maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MEDITECTION.

Bei im Onlineshop eingestellten Waren / Artikel sind Maß-, Farb-, Modellabweichungen, Preisirrtümer und Druckfehler ausdrücklich vorbehalten.

(2)     Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, schuldet MEDITECTION weder den Aufbau noch die Installation der Liefergegenstände.

Darüber hinaus wird der Kunde vor Integration der Liefergegenstände in bestehende IT-Systeme für die ordnungsgemäße Sicherung sämtlicher Daten sorgen.

(3)     Waren werden umgehend ausgeliefert, sofern ab Lager verfügbar und nur solange der Vorrat reicht.

(4)     Für die Vertragserfüllung gilt Versendungskauf vereinbart; d.h. MEDITECTION ist verpflichtet, die bestellte Ware an den vom Kunden gewünschten Ort zu versenden. Der Gefahrübergang für Verschlechterung oder Untergang der Ware erfolgt somit sobald die Sache abgeschickt wurde, also mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonstige Logistikunternehmen (z.B. Paket- oder Postdienstleister).

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt folgende Lieferung vereinbart: „Ab Werk (EXW), Vorgebirgstr. 59, 50667 Köln, Bundesrepublik Deutschland, Incoterms® 2010“. Kosten und Gefahr des Transports sowie Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 9. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen, zum Beispiel nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp), ist der Kunde verantwortlich.

(4)     Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.

(5)     Von MEDITECTION angegebene Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von MEDITECTION angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von MEDITECTION angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

Der Kunde wird zum Liefertermin dafür Sorge tragen, dass die Liefergegenstände ordnungsgemäß abgeliefert werden können. Auf Wunsch des Kunden und im Rahmen des Zumutbaren stimmt MEDITECTION den Ort und die weiteren Modalitäten der Lieferung einvernehmlich ab.

(6)     Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von MEDITECTION liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die zuvor bezeichneten Umstände sind auch dann nicht von MEDITECTION zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden dem Kunden von MEDITECTION baldmöglichst mitgeteilt. Bei zuvor bezeichneten Umständen sowie sonstigen von MEDITECTION nicht zu vertretenden Ereignissen, besteht kein Schadensersatzanspruch gegen MEDITECTION.

(7)     Im Falle von Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit haftet MEDITECTION nur bis zu 5 % des von der Verzögerung oder Unmöglichkeit betroffenen Fakturawertes, immer jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MEDITECTION beruht, haftet von MEDITECTION nach den gesetzlichen Regelungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, soweit seitens MEDITECTION keine zu vertretende vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer MEDITECTION etwa gesetzten Frist zur Lieferung – ausgeschlossen.

(7)     MEDITECTION ist zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung berechtigt.

4.      Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung sowie auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von vier Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Darüber hinaus sind bei Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 377ff. HGB.

5.      Preise, Verpackungs- und Versandkosten, Zahlungen

(1)     Es gilt der von MEDITECTION in der Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – der am Tag der Abgabe der Bestellung aus der im Onlineshop befindlichen Preisliste genannte Preis.

(2)     Unsere Preise verstehen sich netto, „Ab Werk“ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Kosten für Verpackung, Versand und Transport.

(3)     MEDITECTION behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen, insbesondere durch Tarifabschlüsse, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Dies wird dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

(4)     Durch die ständige Aktualisierung der Internetseiten des Onlineshops, verlieren zu einem früheren Zeitpunkt gemachte Angaben bezüglich des Preis und Beschaffenheit der Ware ihre Gültigkeit.

(5)     Auf Wunsch des Kunden können auch Eillieferungen durchgeführt werden. Die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.

(6)     Die Bezahlung erfolgt durch Vorkasse wahlweise per Überweisung, Zahlung per Nachnahme, mit MEDITECTION schriftlich vereinbarter anteiliger Zahlung (1. Rate nach Eingang der Bestellung, 2. Rate zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt) oder nach Rechnung. Anderweitige Zahlungsformen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie zwischen MEDITECTION und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

(7)     Zahlungen sind, soweit nicht anderes vereinbart, 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde eingeräumte Zahlungsfristen, ist MEDITECTION ohne weitere Erklärung bzw. Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern. Das Recht von MEDITECTION, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Ware ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Ware zu. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Ware steht.

(10)    Ist der Kunde Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf der in Absatz 9 genannten Frist nicht nachgekommen, behält sich MEDITECTION das Recht vor, daraus entstehende zusätzliche Mahn- und Bearbeitungsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6.      Eigentumsvorbehalt

(1)     Bis vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen MEDITECTION und dem Kunden bleiben die Liefergegenstände Eigentum von MEDITECTION.

(2)     Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

(3)     Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.

Forderungen aus dem Weiterverkauf der Liefergegenstände werden bereits jetzt in Höhe des Kaufpreises an MEDITECTION abgetreten.

Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass die Befugnis von MEDITECTION berührt wird, die Forderung selbst einzuziehen. MEDITECTION wird aber abgetretene Forderungen so lange nicht einziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nimmt MEDITECTION hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, MEDITECTION sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung abgetretener Forderungen notwendig sind.

(4)     Vor Eigentumsübertragung ist eine Verfügung bzw. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Waren seitens des Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung von MEDITECTION nicht zulässig.

Bei einer etwaigen Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für MEDITECTION vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht MEDITECTION gehörenden Waren, steht MEDITECTION der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.

Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, gilt als vereinbart, dass der Kunde MEDITECTION anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für MEDITECTION verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturawertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Voraus abgetretene Forderungen hat der Kunde MEDITECTION unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.

(5)     MEDITECTION verpflichtet sich, die MEDITECTION nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.

7.      Gewährleistung

(1)     Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen und bei Feststellung von Mängeln MEDITECTION umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass die Ware mangelhaft ist, ist er verpflichtet, MEDITECTION unverzüglich nach Entdeckung desselben zu informieren. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, gilt die Ware als genehmigt.

(2)     Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

(3)     Als Mangel an der Ware zählen nicht Schäden, die der Kunde durch unsachgemäße oder vertragswidrige Behandlung verursacht hat. Ausschlaggebend für die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit sind die Angaben des Herstellers der Ware.

(4)     Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von MEDITECTION die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller außergerichtlich zu versuchen. MEDITECTION wird den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

(5)     Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, ist MEDITECTION nach ihrer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind Eigentum von MEDITECTION und an MEDITECTION herauszugeben. Ist MEDITECTION zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die MEDITECTION zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunde nicht zumutbar, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

(6)     Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Fakturawertes und der üblichen Gesamtnutzungsdauer des Liefergegenstandes errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen.

(7)     Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Lieferung seitens MEDITECTION vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von MEDITECTION innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.

(8)     Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, ist MEDITECTION berechtigt, dem Kunden pauschal eine angemessene Bearbeitungs-/Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten nachzuweisen.

(9)     Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder die Schäden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von MEDITECTION beruhen.

(10)    Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch MEDITECTION ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn MEDITECTION auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornimmt. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben.

8.      Haftung

(1)     Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haftet MEDITECTION nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

(2)     Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MEDITECTION oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder MEDITECTION fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Sie gilt auch nicht wenn MEDITECTION einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunde gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.

(3)     Die Ersatzpflicht von MEDITECTION ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Deckungssumme ihrer Haftpflicht-Versicherung beschränkt. MEDITECTION ist auf Verlangen bereit, Einblick in die Police zu gewähren.

(4)     Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.

(5)     Ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist – soweit gesetzlich zulässig – eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen ausgeschlossen.

9.      Rücksendungen

Rücksendungen haben an die MEDITECTION OHG, Vorgebirgstr. 59, 50667 Köln frei Haus zu erfolgen und werden nur vorbehaltlich der Prüfung seitens MEDITECTION angenommen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von MEDITECTION bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Kundennummer und Auftragsnummer beiliegen. Die Annahme der Rücksendung bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder sonstiger Beanstandungen des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr der Rücksendung einschließlich der Gefahr des zufälligen Untergangs. Angemessene Kosten für die Rücksendung mangelhafter Ware erstattet MEDITECTION nur, soweit diese 5% des Fakturawertes der zurückgesandten Ware übersteigen.

Bei vom Kunden zu vertretenden Rücksendungen, insbesondere im Falle von Annahmeverweigerungen, kann MEDITECTION eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

10.     Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte an Standardsoftware

(1)     An den Produkten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.

(2)     Der Kunde ist verpflichtet, seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.

(3)     Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haftet MEDITECTION nur, wenn MEDITECTION bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist die diesbezügliche Haftung von MEDITECTION auf den Fakturawert der Ware beschränkt.

(4)     Sofern Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand ist, gelten die Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Nutzungsvertrag wird unmittelbar mit dem dritten Hersteller geschlossen. Die Nutzungsbedingungen werden dem Kunden auf Aufforderung auch schon vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Soweit sich nicht aus den vorgenannten Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller etwas anderes ergibt, gelten die folgenden Bestimmungen.

Der Kunde erwirbt an der mitgelieferten Standardsoftware ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Einzel- oder Mehrplatznutzung auf der gelieferten Hardware.

Der Kunde darf die Software nur zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen. Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Kunde darf von der Software Sicherheitskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu bezeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.

11.     Export

(1)     Nur soweit schriftlich vereinbart, ist MEDITECTION gehalten, Produkte und technisches Know-how von MEDITECTION unter Einhaltung der gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie US Ausfuhrbestimmungen zu liefern, die dann zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt sind. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Produkten und technischem Know-how, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Produkten und technischem Know-how – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

(2)     Der Kunde muss sich selbst über gültige Bestimmungen und Verordnungen informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort für gelieferte Produkte und technisches Know-how angibt, trägt der Kunde die Verantwortung, ggf. notwendige Genehmigungen zuständiger Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er Produkte und technisches Know-how exportiert. MEDITECTION hat keine Auskunftspflicht.

(3)     Jede Weiterlieferung von Produkten und technischem Know-how durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von MEDITECTION, bedarf zugleich der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

12.     Beschwerdeverfahren

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit, die Verbrauchern die Möglichkeit gibt, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Unsere E-Mail lautet „info@workstation-pro.com“

13.     Schlussbestimmungen

(1)     MEDITECTION ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu übertragen, soweit die ordnungsgemäße und sachgerechte Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung gesichert ist.

(2)     Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.

(3)     Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von MEDITECTION aufzurechnen, es sei denn, die Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder seitens MEDITECTION unbestritten. Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber MEDITECTION bestehen nur, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(4)     Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen MEDITECTION bedarf zu deren Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MEDITECTION, die bei berechtigtem Interesse des Kunden nicht unbillig verweigert wird.

(5)     Das Zuwarten oder Aufschieben der Geltendmachung von Ansprüchen oder Nichtausübung von Rechten durch MEDITECTION bedeutet keine Verzichtserklärung oder Einwirkung auf den Bestand der Rechte oder einen Verzicht auf die Wahrnehmung von Ansprüchen für künftige Fälle.

(6)     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkaufs.

(7)     Vertrags- und Gerichtssprache ist deutsch.

(8)     Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist im Hinblick auf die Eigenschaft des Kunden als Vollkaufmann sowie im Fall, dass der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Onlineshops in Köln. MEDITECTION ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.

(9)     Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. der AGB bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

(10)    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die AGB im Übrigen wirksam.

Stand: 31.03.2020